Unfallarzt (Ehemaliger H-Arzt)
Auf Grund besonderer fachlicher
Qualifikation, personeller und räumlicher
Voraussetzungen und Vorschriften nahm
unsere Praxis bis Anfang des Jahres 2016
am H -Arzt-Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger teil. (Berufgenossenschaften)
Folgende Unfälle und Verletzungen dürfen weiter
bei uns im Akutfall behandelt werden:
- Arbeitsunfälle
- Schulunfälle
- Wegeunfälle
- Schulwegeunfälle
Ehemaliges H-Arzt-Verfahren
Die H-Ärzte sind an der besonderen Heilbehandlung beteiligte Ärzte.
Voraussetzung für die Beteiligung ist, dass diese Ärzte - ohne die speziellen Anforderungen des Durchgangsarztverfahrens zu erfüllen - ebenfalls über besondere unfallmedizinische Kenntnisse verfügen.
Daneben müssen sie im personellen, apparativen und einrichtungsmäßigen Bereich bestimmte