Unsere Privatpatienten und Selbstzahler bekommen Ihre Abrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) gestellt.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden zunehmend weniger Leistungen angeboten. Facharzttermine sind oft nur eingeschränkt verfügbar oder es ist zunächst ein Hausarzttermin erforderlich. Daher erfolgt die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten in meiner Praxis auf privatärztlicher Basis.
Abrechnung nach GOÄ.
(Gebührenordnung für Ärzte)
Für gesetzlich Versicherte berechne ich für die Erstuntersuchung
- abhängig vom Umfang - eine Gebühr nach GOÄ
in Höhe von ca. 60 Euro.
Die Abrechnung erfolgt über die Praxis
Dres. med. D. Aldebert & U. Aldebert Facharzt für Orthopädie - Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

